Umwelt & Entsorgung

Vorlizenzierungsbestätigung
 
Bestätigung über die verordnungskonforme Lizenzierung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.

► Entsorgung Verkaufsverpackungen

Hiermit bestätigen wir, dass sämtliche systembeteiligungspflichtige Verpackungen der von uns an die Firma Reclay Group gelieferten Artikel im Kalenderjahr 2021 gesetzeskonform bei einem dualen System unter der folgenden Registrierungsnummer 68286 beteiligt werden.
Registrierungsnummer ZVSR (Lucid) DE1085644008774
Die vorstehende Registrierungsnummer wurde von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) an uns vergeben, an die wir auch regelmäßige Datenmeldungen gem. § 10 VerpackG leisten.


Entsorgung von Batterien und Akkus

Jeder Verbraucher ist nach dem Batteriegesetz gesetzlich verpflichtet zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß dem Batteriegesetz auf Folgendes hinzuweisen: Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden.

Falls Sie Batterien und Akkus bei uns erworben haben, können Sie diese an uns zurücksenden:

Fishing Tackle, Eugen Kreis
Berliner Str. 24,
DE-74321 Bietigheim-Bissingen


Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.

Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002% Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005% Quecksilber
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004% Blei

Entsorgung von Elektrogeräten

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG): Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.